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 Erbenermittlung


Nicht jeder weiß, was ein Erbermittler genau tut. Oft sind unsere Gesprächspartner am Telefon unsicher und abweisend.
Für Ihre Information und Aufklärung haben wir die häufigsten Fragen gesammelt und transparent beantwortet. Sie haben noch eine Frage, ein Bauchgrummeln: Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine Mail oder nutzen Sie die Online-Anfrage.


Was macht ein Erbenermittler?

Die Hauptaufgabe ist natürlich die Erbenermittlung:

  • von unbekannten Erben
  • zur Aktualisierung von Grundbucheinträgen
  • zur Aktualisierung der Anteilseigner bei Gesellschaften und Genossenschaften

Wir unterstützen unsere Auftraggeber auch bei der Kontaktaufnahme und bei Verhandlungen während eines Auftrags. Gerade der Erstkontakt zu einer ermittelten Person ist schwer. Der erste Brief kommt „aus heiterem Himmel“ und könnte auch eine Betrugsmasche sein. Wir erläutern die Zusammenhänge transparent und beantworten Fragen mit aller Offenheit. So bauen wir Hemmschwellen ab und Vertrauen auf. Denn wir sind auf das Mitwirken aller Personen angewiesen.

Über unser Netzwerk können wir auch bei Rechtsfragen weiterhelfen und jede Frage an Anwaltskanzleien oder gezielt an Fachanwälte für Erbrecht weiterleiten. Bei Grundstücksverkäufen stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem zertifizierten Sachverständigen (Gutachter) her.

Durch wen wird der Erbenermittler beauftragt?

Bei ungeklärten Nachlassfällen mit positiven Vermögenswerten werden Erbenermittler beauftragt. Häufig übernehmen Nachlasspfleger oder andere gesetzliche Vertreter die Verwaltung dieser Nachlässe. In schwierigen Fällen beauftragen diese spezialisierte Erbenermittler, wenn mit den eigenen Mitteln nur einzelne Familienteile oder gar keine Erbberechtigte auffindbar sind. Erbermittler haben zudem die Aufgabe, Erbnachweise – zumeist aus anderen Ländern – zu beschaffen, denn diese sind für den Erhalt eines Erbscheins zwingend erforderlich.

Warum soll ich einen Honorarvertrag unterzeichnen?

Der Honorarvertrag bildet für Sie ein risikofreies Rundumpaket. Es beinhaltet neben den Leistungen zur Ermittlung des Erben gleichzeitig die kompetente Betreuung im gesamten Verfahren bis zur Auszahlung. Dabei kann das Honorar Ihren konkreten Erbteil nie übersteigen; der prozentuale Anteil orientiert sich immer am ausgezahlten Erbanteil. Bis zum Abschluss eines Verfahrens bleibt das Risiko aufseiten des Erbenermittlers.

Allerdings garantiert der Erbe mit dem Honorarvertrag einen Vergütungsanspruch an den Erbenermittler. Mit Unterzeichnung des Honorarvertrags erhält der Erbe auch Zugang zu den Ergebnissen der Erbenermittlung, also auch einen spannenden Einblick in die eigene Familiengeschichte.

Wie errechnet sich die Honorarhöhe?

Erbenermittler sind verpflichtet, Ermittlungen auf eigene Kosten und Risiken durchzuführen – ausdrücklich nicht zu Lasten des Nachlasses. Recherche- und Urkundskosten entstehen, noch bevor feststeht, ob überhaupt ein Erbe ermittelt werden kann und ein Erbscheinverfahren zum Erfolg führt. Auch die Dauer einer Erbenermittlung und die Höhe der Ermittlungskosten sind nicht abzuschätzen. In der Regel benötigt ein Verfahren eine Bearbeitungszeit von 1 bis 3 Jahren.

Das beschriebene Kostenrisiko und die lange Verfahrensdauer legitimieren ein Honorar von bis zu 30% des Nachlasses im Inland (bei Erben im Ausland auch darüber) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Warum gibt der Erbenermittler bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss nicht preis?

Nur mit einem gültigen Honorarvertrag erhält der Erbenermittler einen Anspruch auf Vergütung. Bestimmte Informationen könnten es den Erben ermöglichen, selbst ihre Interessen wahrzunehmen. Gibt der Erbenermittler diese preis, verliert er den Anspruch auf Vergütung oder Ersatz der entstandenen Auslagen. Haben Sie also Verständnis, wenn Sie keine Angaben zum Erblasser, dessen Wohnsitz, bzw. dem Nachlassgericht oder Nachlasspfleger erhalten. 

Werden Verfahrenskosten (z. B. Notarkosten) durch den Erbenermittler getragen?

Der Erbenermittler geht bezüglich der Gebühren für die Beurkundung des Erbscheinantrags beim Notar zunächst in Vorleistung. Diese Kosten erheben Notare in jedem Erbscheinverfahren, unabhängig ob Erbenermittler oder die Erben selbst tätig werden. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom jeweiligen Wert des Nachlasses. 

Was geschieht nach Abschluss der Honorarvertrag?

Haben alle erbberechtigten Personen den Honorarvertrag unterzeichnet und zurückgeschickt, erhalten sie weitere Informationen. Diese umfassen Art, Herkunft und den ungefähren Wert des Nachlasses. Zusätzlich veranlassen wir alles Nötige, um die erforderlichen Erbscheinanträge zu stellen. Bei Erteilung der Erbscheine kümmert sich in der Regel der jeweilige Nachlassverwalter um die korrekte Verteilung des Nachlasses. 

Bleibt nach Abzug des Honorars noch etwas von meinem Erbe übrig?

Sie können davon ausgehen, dass ein positiver Nachlasswert vorhanden ist – auch nach Abzug des Honorars, Auslagen und eventuell anfallender Erbschaftsteuer. Es besteht für Sie keinerlei Risiko.